Wärmepumpe Förderung 2025

Bis zu 70 % der Anlagekosten werden staatlich gefördert – maximal 21.000 €. So funktioniert die Bundesförderung für Ihre neue Heizung.

💶 Bis zu 21.000 € Förderung
📊 30–70 % der Anlagekosten
🏦 Antrag über BAFA/KfW
🔧 Handwerker stellt Antrag
BEG 2025

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das BEG-Programm ist das Herzstück der staatlichen Wärmepumpenförderung in Deutschland.

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Grundförderung: 30 %

Jeder Eigenheimbesitzer erhält 30 % der anrechenbaren Kosten als Zuschuss – unabhängig von Einkommen oder Altbau/Neubau.

Basis für alle 30 %

Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20 %

Wer eine funktionierende Gas- oder Ölheizung vorzeitig austauscht, erhält zusätzlich 20 % Bonus – insgesamt 50 %.

Bei Heizungstausch +20 %
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Einkommensbonus: +30 %

Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € erhalten weitere 30 % – insgesamt bis zu 70 %.

Bei Geringverdienern +30 %

💡 Maximale Förderung: Bei Kombination aller Boni (30 + 20 + 30 = 80 %) wird die Förderung auf 70 % begrenzt. Die maximale Fördersumme beträgt 21.000 € (bei 70 % auf 30.000 € Anlagekosten).

Förderrechner

Berechnen Sie Ihre persönliche Förderung

Wohnfläche150 m²
Wärmepumpentyp
Gesamtkosten ca.18.500 €
Förderung ca.6.475 €
Ihr Anteil ca.12.025 €

Jährl. Heizkostenersparnis ca.
1.190 €

*Schätzung bei 35 % Basisförderung

Fördervoraussetzungen

Wer bekommt die Förderung?

  • Eigenheimbesitzer (Selbstnutzer oder Vermieter)
  • Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
  • Anlage muss von einem Fachbetrieb installiert werden
  • Fördertechnischer Nachweis durch Energieberater
  • Antrag vor Auftragserteilung stellen
  • Keine Kombination mit anderen Bundeszuschüssen

ℹ️ Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Sie den Installateur beauftragen. Unsere Fachbetriebe übernehmen das für Sie.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie die Förderung

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Angebot einholen

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2

Antrag stellen

Ihr Fachbetrieb stellt den BEG-Antrag bei der BAFA – bevor die Anlage installiert wird.

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3

Installation

Nach Genehmigung wird die Wärmepumpe installiert. Der Fachbetrieb erstellt alle nötigen Nachweise.

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4

Auszahlung

Nach Fertigstellung und Einreichung der Verwendungsnachweise wird die Förderung direkt ausgezahlt.

FAQ

Förderungs-FAQ

Ja – der BEG-Zuschuss und ein KfW-Kredit (Programm 261 oder 297/298) können kombiniert werden. Der Kredit deckt den Eigenanteil, der nach dem Zuschuss verbleibt. So senken Sie die monatliche Belastung auf ein Minimum.
Vom Antragseingang bis zur Auszahlung vergehen typischerweise 4–8 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen und zügiger Installation ist eine Auszahlung innerhalb von 3 Monaten ab Auftrag realistisch.
Ja – viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderungen an, die parallel zum BEG-Zuschuss beantragt werden können. Besonders attraktiv: Bayern, Baden-Württemberg und NRW haben eigene Wärmepumpenprogramme. Ihr Fachbetrieb kennt die regionalen Fördertöpfe.

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